Stadt Leer führt Zweitwohnungssteuer ein

Auf Initiative der SPD-Stadtratsfraktion haben der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer in der vergangenen Woche beschlossen, zum 1. Januar 2023 eine Zweitwohnungssteuer in der Stadt einzuführen.

Diese neue Abgabe soll auch Menschen, die nur ihren Zweitwohnsitz in Leer haben, an den Ausgaben der Stadt zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur beteiligen. Außerdem soll erreicht werden, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Leer haben, auch ihren dann steuerfreien Erstwohnsitz in der Stadt anmelden, denn für jeden mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohner erhält die Stadt jährlich einen Betrag von etwa 1000 € aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass durch die direkten und indirekten Einnahmen als Folge der Einführung einer Zweitwohnungssteuer der städtische Haushalt um einen sechsstelligen Betrag von entlastet wird.

Ausschussmitglied Dr. Markus Rohe begründet diese Entscheidung: „Wir hoffen, dass wir durch diese Maßnahme unseren finanziellen Spielraum für soziale und kulturelle Projekte etwas erweitern können.“

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